Leider entstehen für die Bürgerinnen und Bürger wegen einer mangelnden Personalausstattung bei Urkundenanforderungen und anderen Anliegen immer noch jahrelange Wartezeiten.
Nach einer Einweisung durch die leitende Standesbeamtin Nadja Gedlich in die umfangreichen Aufgaben des Standesamtes I folgte eine Führung durch das Haus. Hier konnten die Vorstandsmitglieder am Ort des Geschehens u.a. die umfangreichen Register und Unterlagen aus den Ostgebieten und die Bücher für Todeserklärungen einsehen. Arbeitsgruppenleiterin Christina Lindemann verwies bei dieser Gelegenheit nochmals eindringlich auf die Bestimmungen des § 72 PStV und des § 119 DA, deren genaue Beachtung den Beschäftigten im StA I erhebliche Arbeit ersparen würde.
Auch der Tipp, dass eine 3. Ziffer hinter der Registernummer eines polnischen Standesamtes ein Hinweis auf ein früheres, anderes Standesamt darstellt, ist sicherlich nicht nur für den Vorstand des Bundesverbandes von Bedeutung. Der Präsident des Bundesverbandes, Regierungspräsident Jürgen Büssow, dankte bei der Verabschiedung durch die Leiterin allen Beschäftigten des Standesamtes I für ihre auf dem ersten Blick unscheinbare, tatsächlich höchst wichtige Arbeit und wünschte allen Beteiligten, dass der zu geringe Personalstand hoffentlich bald ausgeglichen wird.
|
|